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Ein Drittel ohne Honorar

2008 bekamen Ärzte mehr als ein Drittel Ihrer Leistungen bei Kassenpatienten nicht mehr bezahlt. Ursache war die Budgetierung ärztlicher Leistungen durch das Gesetz (SGB-V). Die Folge waren u.a. steigende Wartezeiten für Kassenpatienten.

Mit der letzten Gesundheitsreform von Ulla Schmidt war den Ärzten ein festes kalkulierbares Honorar in Euro versprochen worden. Die Budgets sollten abgeschafft werden. Das feste Honorar ist 2009 auch eingeführt worden, aber die Bewertung der einzelnen Leistungen ist von 5,11 Cent im Jahre 2000 auf rund 3,5 Cent im Jahre 2009 abgesenkt worden. Zusätzlich ist an Stelle der alten Budgets eine neue Budgetierung eingeführt worden, die man jetzt Regelleistungsvolumen (RLV) nennt. Leistungen, die über das RLV hinaus erbracht werden, werden nur mit einem kleinen Bruchteil des eigentlichen Preises vergütet (etwa 10%). 

Der Arzt muss daher heute 32-50% seiner Leistungen ohne Bezahlung erbringen, bzw. er bekommt nur noch 50-68% seines früheren Honorars.

Ein Arzt musste 2008 rund 1.000 Patienten behandeln, um für etwa 700 bezahlt zu werden. Das lag daran, dass der Arzt ein Budget zugewiesen bekam, das ihm die Behandlung von 1.000 durchschnittlichen Patienten erlaubte. Noch im Jahre 2000 erhielt er für die vollen 1.000 Patienten Geld. Weil das von den Kassen aufgrund gesetzlicher Beschränkung gezahlte Geld nicht mehr ausreichte, alle Leistungen innerhalb des Budgets zu vergüten, sank seit dem Jahr 2000 die Quote ab, so dass z.B. bei Hausärzten im KV-Bereich Nordhein nur noch 70-75 % der im Budget zugestandenen Leistungen vergütet werden, bei Fachärzten je nach Fachgruppe nur noch 65-70 %. In anderen KV-Bezirken sah es ähnlich aus.  

Da der Patient einen Behandlungsanspruch hat, müssen Notfälle auch dann behandelt werden, wenn das Budget bereits voll ist. Darum müssen die meisten Ärzte mehr Patienten behandeln, als ihre Budgets eigentlich zulassen. Da diese zusätzlichen Behandlungen nur mit rund 10% des normalen Honorars bezahlt werden, aber volle Praxiskosten verursachen, schießt der Arzt zu und erbringt im Durchschnitt mindestens 1/3 seiner Leistungen am Kassenpatienten unbezahlt, mit steigender Tendenz. Daran hat auch die Honorarreform 2009 nichts geändert.  

Um die Zahl der unentgeltlichen Behandlungen zu begrenzen, sind Ärzte gewungen, Termine zu strecken und "Budgetferien" zu machen, also die Praxen für einige Wochen im Quartal zu schließen.

Eine allgemeinverständliche Darstellung des Problems finden Sie in dem Aufsatz "Barzahler bevorzugt".

Obwohl ganz eindeutig die letzten Regierungen die Verantwortung dafür tragen, dass die Behandlung von Kassenpatienten budgetiert ist und die Budgets nicht ausreichen, wollen sie die Verantwortung für unterschiedliche Wartezeiten für Kassen- und Privatpatienten den Ärzten zuschieben. Würden die Leistungen bei Kassenpatienten angemessen bezahlt, gäbe es keine unterschiedlichen Wartezeiten.

Es ist Unrecht ...

dass die Ärzte ihre Leistungen inzwischen zu nur noch 70% des Preises von 2000 oder noch weniger erbringen müssen.

Download "Barzahler bevorzugt" (PDF, Stand 2008)

Autor: Hans-Peter Meuser
Artikel zuletzt geändert am 29.12.2010

Vorschläge für Verbesserungen gern als Mail.