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Ärzte haften für fremde Verordnungen

Nach dem Gesetz müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen Verträge schließen, die Höchstbeträge für alle Arzneikosten und alle Heilmittel enthalten. Heilmittel sind die Leistungen der Krankengymnasten, Logopäden, medizinischen Masseure und Bademeister, Podologen und verwandter Berufe.

Aufsetzend auf den Zahlen der Vergangenheit müssen Arzneikostenvolumen und Heilmittelvolumen "vereinbart" werden. Das sieht regelmäßig so aus, dass die Krankenkassen möglichst Einsparungen realisieren wollen, während die Ärzteschaft auf die Preisentwicklung, die Alterung der Gesellschaft und den medizinischen Fortschritt verweisen muss, also Erhöhungen der Vorjahresvolumina einfordern muss. Wenn sich die Parteien nicht einigen, entscheidet das Schiedsamt, meist resultiert ein Kompromiss zwischen dem Angebot der Kassen und der Forderung der Ärzte. Jedenfalls sind die Volumina immer knapp kalkuliert und können bei erhöhtem Behandlungsbedarf trotz Einschränkungen in der Verordnungsweise nicht in jedem Jahr eingehalten werden.

Wenn ein Arzt das ihm zugestandene Volumen nicht einhält, droht ihm eine Strafzahlung (Regress), es sei denn, er kann dem Prüfungsausschuss beweisen, dass er Praxisbesonderheiten oder besonders viele schwere Fälle hatte. Da dem Arzt die Beweislast obliegt und er den Schweregrad der Fälle seiner Kollegen nicht kennen kann, ist es immer schwierig, dort zu obsiegen. Unterliegt er, wird er zu einem Regress "verurteilt", der einige zehntausend Euro und mehr betragen kann. 

Aber auch wenn ein Arzt bei seinen Patienten alle Budgets einhält, ist er nicht vor Regress geschützt. Hält nämlich die Gesamtheit aller Ärzte in einer KV das Gesamtvolumen nicht ein, können die Krankenkassen das Gesamthonorar kürzen, das sie der KV zur Verteilung an alle Ärzte zahlen. Und dann sinkt das Honorar aller Ärzte. 

Es ist Unrecht ...

... dass Ärzte mit ihrem Honorar dafür haften müssen, dass sie Patienten umfassend behandeln,

... dass Ärzte für die Verordnungen anderer Ärzte mit ihrem Honorar haften müssen, also quasi einer Sippenhaft unterliegen, auch wenn sie sich absolut wirtschaftlich verhalten und alle Budgets eingehalten haben.

Autor: Hans-Peter Meuser
Artikel zuletzt geändert am 29.12.2010

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