Hausbesuche für 15,40 € oder 1,50 € oder gratis?
Haben Sie schon einmal einen Handwerker, einen Computerfachmann, einen Schlüsseldienst, einen Kanalreiniger zu sich nach Hause bestellt? Wissen Sie noch, was der nur für den Besuch berechnet hat, "Anfahrtspauschale" oder ähnliche genannt?
Die Gebührenordnung für Kassenärzte bewertet den normalen Hausbesuch tagsüber (Ziffer 01410) 2009 mit 440 Punkten. Ein Punkt ist theoretisch 3,5001 Cent wert, der Hausbesuch würde dem Arzt also theoretisch 15,40 € bringen. Zusätzlich kann der Arzt noch ein Wegepauschale berechnen, das im KV-Bereich Nordrhein z.B. bis zu 2 km Entfernung pauschal bei Tage 1,32 € beträgt.
Der Arzt bekommt die Behandlung seiner Patienten ab 2009 weitgehend pauschaliert bezahlt. Er bekommt eine bestimmte Summe Geldes zugewiesen, das man "Regelleistungsvolumen (RLV)" nennt. Mit der Grundpauschale und dem in einem Teil der Fälle abrechenbaren Chroniker-Zuschlag haben fast alle Ärzte das ihnen zugewiesene RLV bereits ausgeschöpft. Überschreitende Leistungen werden abgesteffelt vergütet, mit etwa 10 Prozent ihres Gebührenordnungswertes. Hausbesuche werden also den Ärzten so gut wie überhaupt nicht bezahlt. Ob er einen Besuch fährt oder nicht, wirkt sich für den Arzt honorarmäßig nicht aus, er bekommt für den Besuch nur das Wegepauschale und ein Rumpfhonorar von rund 1,50 Euro.
Zum Glück für die Patienten gab es bisher immer noch Ärzte, die bereit sind, schwer kranke Patienten zu Hause oder im Altenheim, Pflegeheim oder Hospiz zu besuchen. Die Politik spekuliert darauf, dass die Ärzte aus ethischen Gründen bereit sind, kostenlose Leistungen zu erbringen. Aber das Ansinnen ist Unrecht, denn jeder Mensch verdient für seine Arbeit eine angemessene Vergütung. Seit über 15 Jahren hoffen die Ärzte auf eine gerechte Regelung, vergeblich.
Übrigens: Wenn der Arzt z.B. 6 Patienten in einem Altenheim routinemäßig besucht, kann er für den ersten Patienten die Besuchsgebühr (die ihm aber finanziell so gut wie nichts bringt) und das Wegepauschale abrechnen. Für jeden weiteren Patienten bei diesem Besuch kann er den Mitbesuch nach Ziffer 01413 abrechnen, der 2009 mit theoretischen 7,53 € bewertet ist. Aber auch diese 7,53 € bekommt er nicht, wenn er sein RLV bereits mit den Grundpauschalen voll hat. Eine Stunde Besuchstour im Altenheim bringt also kaum mehr als das Wegepauschale von 1,32 € und rund 1,50 € für den ersten und 0,75 € für jeden weiteren besuchten Patienten. Wundern Sie sich nicht auch, dass es bei diesen Honoraren überhaupt noch Ärzte gibt, die Hausbesuche durchführen oder neue Patienten in Altenheimbetreuung übernehmen?
Ausgenommen von dem Gesagten sind dringende Besuche im Altenheim, dringende Besuche mit Unterbrechung der Sprechstundentätigkeit und dringende Besuche nachts und am Wochenende. Diese werden außerhalb des RLV vergütet. Aber die regelmäßigen Besuche nicht gehfähiger Patienten alle 4, 6 oder 12 Wochen soll der Arzt faktisch ohne Bezahlung erbringen.
Es ist Unrecht ...
dass Ärzte gezwungen werden, notwendige Hausbesuche und andere Leistungen zum Dumpingpreis und fast unentgeltlich zu erbringen. Der Patient sollte ein Recht darauf haben, dass er beim Arzt nicht als Bittsteller auftreten muss, nur weil seine Krankenkassenbeiträge überallhin fließen, aber nicht zu seinem Arzt.
Autor: Hans-Peter Meuser
Artikel zuletzt geändert am 29.12.2010
Vorschläge für Verbesserungen gern als Mail.