Kassenwechsel
Zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln, ist legitim. Manchmal entscheiden wenige besondere Leistungen, besondere Angebote oder das Vorhandensein lokaler Geschäftsstellen. In den meisten Fällen aber wählten junge, gesunde, gut Verdienende ihre Krankenkasse nur nach dem Preis. Denn rund 95 % der Leistungen sind bei allen Kassen gleich. Seit 2009 haben allen Krankenkassen den gleichen Beitragssatz von 15,5%, der ab 1.7.2009 auf 14,9% sank (m.E. ein Wahlgeschenk, durch einen höheren Staatszuschuss subventioniert) und zum 1.1.2011 wieder auf 15,5% steigt.
Kaum einem Patienten ist aber bewusst, dass den Ärzten Honorar verloren geht, weil Versicherte in Billig-Krankenkassen wechselten. Am Beispiel einer Berliner Kasse will ich Ihnen das erklären.
Jede Krankenkasse zahlte für jeden ihrer Hauptversicherten eine Kopfpauschale an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Damit waren alle ambulanten ärztlichen Leistungen für diesen Versicherten und dessen kostenfrei mitversicherten Angehörigen pauschal abgegolten.
Die Kopfpauschalen waren 1993 festgesetzt worden, Basis war die Leistungsanforderung des Jahres 1991. Was die Versicherten einer Kasse 1991 an ärztlichen Leistungen benötigt hatten, wurde festgestellt und als Pauschale festgeschrieben. Die Kopfpauschalen der folgenden Jahre wurden zwischen Kassen und KV jeweils "ausgehandelt" und leicht erhöht, wobei eine gesetzliche Höchstgrenze bezogen auf die Grundlohnsummen-Steigerung zu beachten war. Dadurch ist die Kopfpauschale grundsätzlich langsamer gestiegen als Kenngrößen wie Bruttoinlandsprodukt, Lohnsteigerungen oder Teuerung. Gar keine Berücksichtigung fand, daß die Patienten im Durchschnitt älter geworden sind und oft chronisch krank sind, aber länger leben. Ebenfalls keine Berücksichtigung fand der medizinische Fortschritt, der mehr und höherwertige Leistungen erforderlich macht, sowie die Arztzahlzunahme durch Niederlassung zusätzlicher Spezialisten.
Nun zum Beispiel: In Berlin hatte sich 1993 die BKK Verkehrsbau Union neu gegründet mit 560 Mitgliedern. Die waren fast alle gesund und gingen kaum zum Arzt, so dass nur ein geringer Leistungsbedarf bestand. Deshalb war eine Kopfpauschale von nur 136,80 € (damals DM 267,58) im Jahr vereinbart, nur etwa halb so viel wie der Durchschnitt der anderen Kassen. Diese BKK hatte einen vergleichsweise günstigen Beitragssatz, so dass nach der Öffnung der Krankenkasse viele Versicherte ihr bisherige teure Krankenkasse verlassen haben und dieser BKK beigetreten sind. 2005 hatte die BKK Verkehrsbau Union schon etwa 219.500 Mitglieder.
Wo liegt dabei das Problem der Ärzteschaft? Ist der Wettbewerb der Krankenkassen nicht gewollt und damit der Wechsel von teuren in billige Kassen?
Wenn in Berlin von etwa 2 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung 200.000 in die BKK Verkehrsbau Union wechseln und 1-2 Prozentpunkte Beitragssatz sparen, hat das Auswirkung auf das ärztliche Honorar:
Während die anderen Kassen in Berlin 2006 durchschnittlich etwa 430 Euro je Versicherten an die KV zahlten, zahlte die BKK VBU nur 240 Euro, also 190 Euro weniger. Die Kassenärztliche Vereinigung erhielt also statt 880 Millionen Euro nur 842 Millionen Euro Gesamthonorar jährlich, das sind 38 Millionen Euro weniger. Obwohl sich durch den Kassenwechsel nichts geändert hat an der Gesamtzahl der Versicherten, der chronisch Kranken, der Alten, der Behandlungen und erforderlichen Leistungen.
Pro Jahr 38 Millionen Euro weniger Honorar für die Berliner Ärzte! Das sind gemessen an der ursprünglichen Verteilung der Mitglieder dauerhaft 4,3 % Honorar weniger. Alle Leistungen müssen die Berliner Ärzte wie bisher erbringen, rechnen die gleiche Punktzahl wie früher ab, erhalten dafür aber bei sinkenden Punktwerten weniger Geld.
Dabei geht es mir nicht darum, diese BKK an den Pranger zu stellen. Die angegebenen Zahlen sind näherungsweise genau.
Es geht mir darum, den Fehler im Gesetz aufzuzeigen: Der Wechsel von Patienten von einer teureren Kasse mit hoher Kopfpauschale in eine billigere Kasse mit niedrigerer Kopfpauschale führte zum Sinken des ärztlichen Gesamthonorars, dadurch zu sinkenden Punktwerten und weiterem Honorarverlust beim Arzt.
Bundesweit waren es jährlich zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro, die auf diese Weise dem ärztlichen Honorar ungerecht entzogen werden. Eigentlich hätten die Kopfpauschalen jährlich so angepasst werden müssen, dass durch Kassenwechsel den Ärzten kein Honorarverlust entstand. Ob nun die Kassen mit den vielen neuen Mitgliedern mehr zahlen sollen als bisher, oder ob diejenigen Kassen, denen die jungen und gesunden Mitglieder weglaufen, eine höhere Kopfpauschale zahlen sollen, weil deren alte und kranke verbleibende Mitglieder einen erhöhten durchschnittlichen Leistungsbedarf haben, hätte politisch entschieden werden.
Das alles war den Regierungsparteien der großen Koalition bekannt. Sie hätten in Ulla Schmidts letztem Reformgesetz einen Ausgleich für das Unrecht schaffen können. Aber sie wollten nicht. Die kostentreibende Intransparenz des Systems sollte unter allen Umständen beibehalten werden. Zu Lasten der Ärzte - und am Ende auch zu Lasten der Patienten.
Ab 2009 gibt es die alten Kopfpauschalen nicht mehr. Und doch leben sie fort in einer Regelung des Gesetzes, nach der das Gesamthonorar das eine Kasse 2009 an die Ärzte zu zahlen hat, sich an den Zahlungen der Kassen in der Vergangenheit orientiert... . Wie man sieht, geht es auch der neuen Koalition aus CDU, CSU und FDP nicht darum, eine faire Vergütung der Ärzte einzuführen.
In einem System, in dem jeder Patient die Rechnung vom Arzt erhält und diese seiner Krankenkasse zur Erstattung einreicht, gäbe es das Problem gar nicht. Jede Kasse zahlte so viel, wie Ihre Mitglieder Leistungen benötigen.
Es ist Unrecht ...
dass das Honorar der Ärzte gesunken ist, wenn Patienten ihr Recht wahrnehmen, in eine andere Krankenkasse zu wechseln, und dass dieses Unrecht bis heute fortwirkt, indem die Zahlungen der Kassen weiter auf den alten Jahren aufsetzen.
Autor: Hans-Peter Meuser
Artikel zuletzt geändert am 29.12.2010
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