Sie lesen hier den Stand bis 31.12.2010. Mit der letzten Reform des SGB-V hat die Regierungskoalition hier insofern Abhilfe geschaffen, als ab 1.1.2011 die im Artikel geforderte Möglichkeit der Zuzahlung geschaffen werden soll. Das funktioniert so, dass der Patient das von ihm gewünschte Präparat in der Apotheke erhalten kann, wenn er es in voller Höhe zunächst selbst bezahlt.
Er kann dann das Rezept bei seiner Kasse zur Erstattung einreichen. Die Kasse erstattet dann den Betrag, den sie bei Auslieferung eines rabattierten Präparates durch den Apotheker hätte zahlen müssen.
Dem Patienten hat so einen Selbstbehalt, der bei unter 2 Euro liegen dürfte, wenn der Apothekenverkaufspreisen der Packung unter 20 Euro liegt (vgl. Berechnungstool).
Das Kostendämpfungsgesetz von 2006 verspricht eine "Stärkung der Patientenrechte". Was es damit auf sich hat, merken viele chronisch kranke Patienten seit Anfang 2007: sie erhalten in der Apotheke nicht mehr ihr gewohntes Medikament. Und wenn sie dem Apotheker anbieten, den Differenzbetrag zwischen dem billigsten Präparat (was die Kasse bezahlt) und dem gewohnten Präparat selbst zu zahlen, muss der Apotheker sagen, dass das nicht geht, weil es dem Gesetz widerspricht.
Das Gesetz hat den Kassen neuerdings eingeräumt, Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern zu schließen. Die Krankenkasse bekommt dabei vom Hersteller eine Geldzahlung, die als Rabatt deklariert ist. Als Gegenleistung erhalten alle Patienten der betreffenden Krankenkasse die Medikamente nur noch von den Firmen, mit denen der Rabattvertrag besteht.
Was der Patient bisher bekommen hat und was er bisher vertragen hat, interessiert nicht. Er bekommt in der Apotheke das Präparat, dessen Hersteller mit der Krankenkasse einen Rabattvertrag hat, auch wenn der Arzt ein anderes verordnet hat. Wie hoch der Rabatt Ihrer Kasse ist, können Sie hier ausrechnen, wenn Sie sich vom Apotheker den Apothekenverkaufspreis Ihres gewohnten Medikamentes sagen lassen.
Zum Beispiel braucht ein Patient einen Blutdrucksenker mit dem Wirkstoff "Enalapril". Dieser Wirkstoff wird von etwa 30 Arzneimittelherstellern vertrieben. Bisher verschrieb der Arzt das Präparat von derjenigen Firma, deren Qualität und Preiswürdigkeit er vertraute, und dessen Tabletten z.B. besonders gut teilbar waren.
Auch wenn der Arzt das Präparat unverändert weiter verschreibt, darf der Apotheker inzwischen nur noch das billigste Präparat abgeben, auch wenn der Preisunterschied nur wenige Cent pro 100er-Packung beträgt. Und wenn die Krankenkasse des Patienten einen Rabattvertrag mit einem Enalapril-Hersteller hat, darf der Apotheker nur das Präparat dieses Herstellers abgeben. Dadurch kommt es zu der paradoxen Situation, dass der Patient nun ein Präparat bekommt, das zwar in der Preisliste der Medikamente zu den teureren gehört, aber durch den Rabatt billiger wird als das in der Preisliste billigste. Wie viel billiger, ist allerdings geheim...
Die Rabattverträge sind "Geschäftsgeheimnisse" der beteiligten Krankenkassen und Arzneimittelhersteller. Über die Vertragsinhalte und Rabatte wird Stillschweigen bewahrt. Ein staatlich geschaffener "Mauschelraum" also, eine Black Box. Wenn das Sprichwort stimmt, dass Gelegenheit Diebe macht: Eine bessere Gelegenheit für zwielichtige Unter-der-Hand-Vertragsabschlüsse konnte man Krankenkassen-Verhandlern und Pharmaherstellern doch gar nicht verschaffen.
Viele Patienten würden gern bei Ihrem gewohnten Präparat bleiben. Sie würden dafür gern in der Apotheke ein paar Cent oder wenige Euro pro 100er-Packung zuzahlen. Das aber ist gesetzlich verboten. Der Patient muss
- entweder auf Kassenrezept das fremdbestimmte Präparat nehmen, oder
- sein gewohntes Präparat auf Privatrezept verordnen lassen (und muss es voll selbst bezahlen, denn die Krankenkasse darf ihm die Auslagen nicht ersetzen, auch nicht teilweise), oder
- versuchen, dass der Arzt ihm sein gewohntes Präparat weiter auf Kassenrezept verordnet und den Apotheker ausdrücklich anweist, genau dieses verordnete Mittel abzugeben.
Lösung 3 funktioniert deshalb nicht, weil die Ärzte Budgets haben, bei deren Überschreitung sie an die Krankenkassen Strafzahlungen leisten müssen. Da die rabattierten Präparate nicht der Regressprüfung unterliegen, die anderen aber schon, setzt sich der Arzt dem Risiko aus, für die Medikamente seines Patienten zahlen zu müssen. Derartige Regresse können mehrere Zehntausend Euro betragen und eine Praxis ruinieren.
Lösung 2 werden sich nur die wenigsten Kassenpatienten leisten können oder wollen.
Lösung 1 ist die gängige. Der entmündigte, rechtlose Patient ergibt sich in sein Schicksal, gegen den Apparat aus Politik und Krankenkasse nichts ausrichten zu können. Viele Patienten spüren da erstmals, wie sich die Ärzte in einem entmündigenden System seit Jahren fühlen. Den Patienten versüßt man seine Entrechtung mit dem Erlass der Eigenbeteiligung für die rabattierten Präparate.
Eine sinnvolle Lösung wäre, dass die Patienten mündig selbst entscheiden, ob sie mit dem billigen Jakob Vorlieb nehmen oder eine geringe Zuzahlung leisten. Aber dazu müssten die intransparenten Rabattverträge der Kassen offengelegt werden. Warum eigentlich nicht? Denn schließlich sind die Krankenkassen Körperschaften öffentlichen Rechts, also Behörden.
Aus Baubehörden kennt man Ermittlungen wegen Bestechungsgeldern, die für Baugenehmigungen gezahlten wurden. In anderen Behörden flossen Gelder an Abteilungs- und Behördenleiter für die Vergabe von Aufträgen. Wer möchte denn ausschließen, dass im Zuge der Verhandlung von Rabattverträgen der rund 250 bundesdeutschen Kassen nicht auch "Gelder fließen"? Das wäre doch ein weites Feld, wenn jede Kasse mit 2-5 Herstellern Verträge über jeweils 5-30 Substanzen schlösse.
Link: Betrugsskandal bei der BKK: Bestechungsgeld an Kassenvorstand.
Jedenfalls lädt dieses System zu Mauschelei und Missbrauch geradezu ein. Eine "Stärkung der Patientenrechte" kann ich darin nicht erkennen.
Übrigens: Warum schreiben die Bürokraten im Gesundheitsministerium so was in den Gesetzesentwurf? Ob es daran liegt, dass ins Bundesgesundheitsministerium Mitarbeiter von Krankenkassen entsandt werden, die teilweise von den Krankenkassen bezahlt werden? Im November 2006 gab es laut Ministeriumssprecher Klaus Vater 15 derartiger Mitarbeiter im BMG. Wären Sie Krankenkassenmitarbeiter und von Ihrem Arbeitgeber auf dessen Kosten an das Bundesgesundheitsamt "abgeordnet" oder "ausgeliehen", würden Sie dort die Interessen der Patienten, der Ärzte, der Krankenhäuser oder der Apotheker vertreten? Oder die Interessen Ihres Arbeitgebers?